04.11.2024 · Fachbeitrag · Prozessrecht
Rechtsschutzinteresse bei negativer Feststellungsklage
Das Feststellungsinteresse für eine negative Feststellungsklage entfällt nicht bereits durch die Aufgabe der Anspruchsberühmung durch den Gegner, sondern erst mit dessen förmlichen Anspruchsverzichts.
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