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  • 30.08.2026 · Fachbeitrag · Prozessrecht

    Kosten des nicht abbestellten Sachverständigen

    Nach Beendigung eines Rechtsstreits durch Vergleich muss das Gericht einen zuvor erteilten Auftrag an einen Sachverständigen aufheben. Unterbleibt dies, sind die Kosten für die gleichwohl erfolgte Erstellung des Sachverständigengutachtens niederzuschlagen, soweit diese im Zeitpunkt des Vergleichsschlusses nicht bereits angefallen waren.