02.05.2019 · Fachbeitrag · Prozessrecht
Klage auf Feststellung der Kostentragung
Auch nach der Neufassung des § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO ist es im Fall der Erledigung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit der Klage zulässig, die Klage auf Feststellung der Kostentragung zu ändern.
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