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  • 02.05.2019 · Fachbeitrag · Prozessrecht

    Klage auf Feststellung der Kostentragung

    | Auch nach der Neufassung des § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO ist es im Fall der Erledigung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit der Klage zulässig, die Klage auf Feststellung der Kostentragung zu ändern. |