· Fachbeitrag · Prozessrecht
Keine Sachverständigen-Vergütung bei KI-generiertem Gutachten
Die Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) ergreift zunehmend alle Lebensbereiche. Neben Rechtsanwälten wird diese auch von Sachverständigen zunehmend eingesetzt. Das wirft prozessuale Probleme auf. Aktuelle Beispiele zeigen, dass im juristischen Kontext der KI zu Recht mit erheblichem Misstrauen begegnet werden muss. Gerichtliche Verfahren sind grundsätzlich von der höchstpersönlichen Leistungserbringung aller Beteiligten geprägt. Welche Folgen es haben kann, wenn ein Gutachten im Prozess mit KI erstellt wird, zeigt eine Entscheidung des LG Darmstadt.
Sachverhalt
Das Gericht hatte dem Sachverständigen die Akten mit dem Auftrag übersandt, die Fragen aus dem Beweisbeschluss zu beantworten, soweit sie sein Fachgebiet betreffen. Er wurde dabei insbesondere dazu aufgefordert, bei seiner Begutachtung ein bereits vorliegendes weiteres Gutachten zu berücksichtigen. Der Sachverständige übersandte dem Gericht dann ein Dokument, das mit „Sachverständigengutachten“ überschrieben war und als „Ersteller“ den Sachverständigen auswies sowie eine weitere Person als „Sachbearbeiter“. Für dieses „Sachverständigengutachten“ stellte der Sachverständige 2.374,50 EUR in Rechnung.
Die Staatskasse hat die Festsetzung der Sachverständigenkosten in der Art und Weise beantragt, dass sie auf 0 EUR festgesetzt wird. Der Sachverständige konnte Stellung nehmen.
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