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  • 22.12.2015 · Fachbeitrag · Prozessrecht

    Kein Widerruf eines Prozessvergleichs aus dem Verbraucherrecht

    Ein gerichtlicher Räumungsvergleich ohne Widerrufsvorbehalt kann auch nicht nach den §§ 312, 355 BGB widerrufen werden, selbst wenn es sich bei dem Mieter um einen Verbraucher handelt.