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  • 03.11.2025 · Fachbeitrag · Prozessrecht

    Gerichtsstand bei verbundenem Kauf- und Darlehensvertrag

    | Beim Widerruf eines mit einem Kaufvertrag verbundenen Darlehensvertrags liegt der Leistungsort für die im Widerrufsfall geltend gemachte Rückzahlung von Zins- und Tilgungsleistungen am Sitz der jeweiligen Beklagten. |