09.08.2016 · Fachbeitrag · Prozessrecht
Frühzeitige Beteiligung sichert Rechte
Wer zu einem Gläubiger möglicherweise als Gesamtschuldner mit einem weiteren Schuldner haftet, hat ein rechtliches Interesse daran, dass eine Klage des Gläubigers gegen den weiteren Schuldner Erfolg hat.
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