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  • 13.06.2025 · Fachbeitrag · Prozessrecht

    Bestimmung des Gerichtsstands einer GmbH

    Der allgemeine Gerichtsstand bestimmt sich bei juristischen Personen nach ihrem Sitz, der sich bei einer GmbH aus dem Gesellschaftsvertrag ergibt, auch wenn sich der Verwaltungssitz an einem anderen Ort befindet.