13.06.2025 · Fachbeitrag · Prozessrecht
Bestimmung des Gerichtsstands einer GmbH
| Der allgemeine Gerichtsstand bestimmt sich bei juristischen Personen nach ihrem Sitz, der sich bei einer GmbH aus dem Gesellschaftsvertrag ergibt, auch wenn sich der Verwaltungssitz an einem anderen Ort befindet. |
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