13.08.2025 · Fachbeitrag · Prozessrecht
Bestimmtheit von Vorschussklagen bei Mängelklagen
| Die Zulässigkeit einer auf die Zahlung von Mangelbeseitigungs-(Vorschuss-)Kosten und Mangelfolgekosten gerichteten Klage setzt nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO voraus, dass die einzelnen Streitgegenstände beziffert werden. |
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