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  • 03.03.2023 · Fachbeitrag · Prozessrecht

    Absehen vom Urkundenprozess im Berufungsverfahren

    Ein Absehen vom Urkundenprozess ist im Berufungsverfahren auch nach gerichtlichem Hinweis auf die beabsichtigte Zurückweisung der Berufung zulässig, wenn der Beklagte einwilligt oder das Gericht es für sachdienlich hält.