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  • 07.09.2015 · Fachbeitrag · Pachtvertrag

    Möglichkeiten der vertraglichen Regelung prüfen

    | § 591 BGB schließt als gesetzliche Spezialregelung Ansprüche des Pächters aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß §§ 812 ff., § 818 BGB wegen der Vorteile aus, die der Verpächter durch erlangt hat, dass der Pächter während des Pachtverhältnisses Grünland in Ackerland umbrochen hat. |