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  • 01.07.2022 · Fachbeitrag · Mietvertrag

    Kann der Mietvertrag auch per E-Mail geschlossen werden?

    | Ist ein Wohnraummietvertrag im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems geschlossen worden und hat der Vermieter den Mieter nicht über dessen Widerrufsrecht belehrt, muss der Vermieter dem Mieter im Fall des wirksamen Widerrufs durch den Mieter sämtliche bis dahin geleisteten Mietzahlungen einschließlich der erbrachten Nebenkostenvorauszahlungen zurückgewähren, ohne dass der Mieter dem Vermieter Nutzungs- oder Wertersatz für die Ingebrauchnahme der Mietsache schuldet. |