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  • 22.12.2015 · Fachbeitrag · Mietsicherheit

    Machen Sie den Mietkautionsanspruch direkt geltend

    | Dass es notwendig war, eine Mietkaution zu übernehmen, ist nur glaubhaft gemacht, wenn die Nichtzahlung der Kaution es rechtfertigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Dies ist besonders begründungsbedürftig, bereits erhebliche Zeit (hier: 24 Monate) verstrichen ist, seitdem die Forderung fällig wurde. |