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  • 04.04.2023 · Fachbeitrag · Mietrecht

    Nächtliche Information verdrängt Zugangsregelungen nicht

    | Eine schriftlich auszusprechende Kündigung eines Wohnraummietvertrags geht nicht schon am dritten Werktag zu, wenn der Kündigende sie um 22.30 Uhr in den Briefkasten des Empfängers wirft und diesen mündlich über den Einwurf und den Inhalt informiert. |