05.12.2023 · Fachbeitrag · Mietrecht
Mietübernahme bei Marktenge
Die abstrakte Angemessenheitsgrenze des § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II für die Übernahme von Mietkosten muss zurückstehen und das Jobcenter eine höhere Miete zahlen, wenn im konkreten Einzelfall innerhalb der Angemessenheitsgrenze keine Wohnung zu finden ist.
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