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  • · Fachbeitrag · Mietrecht

    Formulierung der Anträge stets kontrollieren

    | Wendet sich der Mieter mit seiner Berufung nicht gegen eine ausgeurteilte Zahlungsverpflichtung als solche, sondern begehrt er mit dem Rechtsmittel lediglich eine Verurteilung Zug um Zug gegen Erteilung einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung, bemisst sich der Wert des geltend gemachten Beschwerdegegenstands gemäß §§ 2, 3 ZPO nach dem Interesse des Mieters an einem sich möglicherweise aus der Abrechnung ergebenden Rückzahlungsanspruch. Dieser ist gegebenenfalls nach Erfahrungswerten zu schätzen und mangels konkreter Anhaltspunkte in der Regel nur mit einem Bruchteil der geleisteten Vorauszahlungen anzusetzen. |

     

    Darauf hat der BGH hingewiesen (10.1.17, VIII ZR 98/16, Abruf-Nr. 192162). Der Mieter wehrte sich gegen die Forderung von rd. 650 EUR aus einer formell nicht ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung. Nachdem er zur Zahlung verurteilt wurde, begehrt er mit der Berufung nicht mehr, die Klage abzuweisen, sondern nur noch, die Verurteilung einzuschränken. Mit einem Bruchteil des Zahlungsbetrags war aber der Berufungsstreit nicht mehr erreicht.

     

    PRAXISHINWEIS | Haben Sie den Gegenstandswert und dessen Auswirkungen auf den Rechtsmittelzug stets im Auge. Im Zweifel müssen Sie auch taktische Anträge erwägen.

     
    Quelle: Ausgabe 04 / 2017 | Seite 59 | ID 44567447