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  • 02.06.2020 · Fachbeitrag · Mietrecht

    Eigenbedarfskündigung mit engen Grenzen

    | Anders als eine Räumungsfrist nach § 721 ZPO soll § 574 Abs. 2 BGB nicht bloß einer Obdachlosigkeit vorbeugen, sondern Mieter auch vor anderen Härten bewahren. Deshalb können auch andere Gründe der Eigenbedarfskündigung entgegengesetzt werden. |