02.06.2020 · Fachbeitrag · Mietrecht
Eigenbedarfskündigung mit engen Grenzen
Anders als eine Räumungsfrist nach § 721 ZPO soll § 574 Abs. 2 BGB nicht bloß einer Obdachlosigkeit vorbeugen, sondern Mieter auch vor anderen Härten bewahren. Deshalb können auch andere Gründe der Eigenbedarfskündigung entgegengesetzt werden.
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