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  • 08.06.2017 · Fachbeitrag · Mietrecht

    Doppelte Schriftformklausel ohne Wert?

    | Eine in einem Mietvertrag über Gewerberäume enthaltene sog. doppelte Schriftformklausel, wenn sie formularmäßig vereinbart wurde, kann wegen des Vorrangs der Individualvereinbarung nach § 305b BGB eine mündliche oder konkludente Änderung der Vertragsabreden nicht ausschließen. |