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  • 09.06.2016 · Fachbeitrag · Mieterhöhung

    Anforderungen an ein SV-Gutachten nicht überziehen

    | Fügt der Vermieter ein Sachverständigengutachten seinem Mieterhöhungsverlangen bei, um dieses zu begründen, genügt er seiner Pflicht. Voraussetzung: Das Gutachten enthält Angaben über Tatsachen, aus denen die geforderte Mieterhöhung hergeleitet wird, und zwar in einem Umfang, der es dem Mieter gestattet, der Berechtigung des Erhöhungsverlangens nachzugehen und sie zumindest ansatzweise selbst überprüfen zu können. |