27.11.2015 · Fachbeitrag · Mandatsrecht
Nichtherausgabe von Handakten kann teuer werden
Das anwaltliche Berufsrecht verpflichtet einen Rechtsanwalt nach dem Ende eines Mandats, seine Handakten herauszugeben, wenn der Mandant diese für weitere Rechtsangelegenheiten benötigt und den Anwalt bezahlt hat.
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