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  • 07.07.2016 · Fachbeitrag · Maklerrecht

    Provisionsanspruch muss unmissverständlich sein

    | Der Makler, der einem Interessenten das Exposé eines anderen Maklers übergibt, drückt damit nicht aus, dass er im Erfolgsfall selbst eine Provision beansprucht. Will der Makler auch für solche Objekte eine Provision beanspruchen, die ihm durch einen dritten Makler benannt worden sind, muss er dies gegenüber dem Interessenten eindeutig klarstellen. |