10.04.2015 · Fachbeitrag · Maklerrecht
Notar muss Maklerklausel widerspruchsfrei formulieren
Der Notar darf keine Maklerklausel beurkunden, die den Eindruck einer selbstständigen Verbindlichkeit vermittelt, wenn dies von den Urkundsbeteiligten nicht übereinstimmend gewollt ist.
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