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  • 01.07.2022 · Fachbeitrag · Maklerrecht

    Der Makler muss auch auf die Bonität achten

    | Der Makler muss im Rahmen seiner Aufklärungs- und Beratungspflicht seine Kunden auch über die relevanten Eigenschaften des potenziellen Vertragspartners aufklären. So muss er dem Kunden Zweifel an der Bonität oder der Erfüllungsbereitschaft der Gegenseite (Kaufinteressent) mitteilen. |