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  • 05.11.2021 · Fachbeitrag · Leasing

    Ersatz von Rechtsverfolgungskosten

    | Ein durch den Leasinggeber zur Geltendmachung von Substanzschäden gegenüber Dritten ermächtigter Leasingnehmer kann gegenüber Dritten auch durch den Substanzschaden verursachte Rechtsverfolgungskosten ersetzt verlangen. Leistet der Dritte zur Erfüllung dieses Anspruchs an den Leasinggeber, tritt Erfüllung auch im Verhältnis zwischen dem Leasingnehmer und dem Dritten ein. |