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  • 11.09.2026 · Fachbeitrag · Kündigung

    Informationen bei Online-Kündigungen

    Es verstößt gegen die verbraucherschützenden Vorgaben des § 312k BGB, wenn diese Bestätigungsseite nicht nur ein Formular zur Eingabe der für die Kündigung erforderlichen Angaben und eine Schaltfläche zur Bestätigung der Kündigung, sondern auch Informationen zu Kündigungsalternativen, wie z. B. das Pausierenlassen des Vertrags, enthält.