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  • 12.03.2026 · Fachbeitrag · Kreditrecht

    Fehlüberweisung nach Fälschung der Kontobezeichnung

    | Die Gefahr des Verlusts bei einer Geldüberweisung geht bei einem unwahrscheinlichen Kausalverlauf nicht nach dem Rechtsgedanken des § 270 Abs. 3 BGB i. V. m. § 242 BGB auf den Gläubiger über. |