09.01.2026 · Fachbeitrag · Kostenrecht
Was verdient die Verteidigungsanzeige mit einem Kostenantrag nach Klagerücknahme?
| Die bloße Anzeige der Verteidigungsbereitschaft stellt keinen Sachantrag i. s. v. Nr. 3101, Nr. 1 VV RVG dar. Sie führt daher nur zur Entstehung einer 0,8- fachen Verfahrensgebühr, die sich aus dem Wert der Hauptsache berechnet. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FMP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,10 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig