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  • 09.01.2026 · Fachbeitrag · Kostenrecht

    Was verdient die Verteidigungsanzeige mit einem Kostenantrag nach Klagerücknahme?

    | Die bloße Anzeige der Verteidigungsbereitschaft stellt keinen Sachantrag i. s. v. Nr. 3101, Nr. 1 VV RVG dar. Sie führt daher nur zur Entstehung einer 0,8- fachen Verfahrensgebühr, die sich aus dem Wert der Hauptsache berechnet. |