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  • 09.03.2017 · Fachbeitrag · Kostenrecht

    Was ist mit den Kosten des Vergleichs?

    | § 98 ZPO kann nicht herangezogen werden, wenn die Parteien eine Vereinbarung über die Kosten getroffen haben. Haben sich die Parteien über die „Kosten des Rechtsstreits“ geeinigt, fallen hierunter in der Regel auch die Kosten eines gerichtlichen Vergleichs. |