10.01.2017 · Fachbeitrag · Kostenrecht
Versuchen Sie, auslagenarm zu arbeiten
Die Gebührenprivilegierung der Nr. 1211 Nr. 2 KV-GKG ist für den Fall, dass sich die Parteien vergleichen, die Kostenentscheidung dem Gericht überlassen und auf eine Begründung der Kostenentscheidung sowie Rechtsmittel verzichten, nicht analog anwendbar.
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