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  • 26.06.2017 · Fachbeitrag · Kostenrecht

    Terminsgebühr beim Versäumnisurteil auch ohne Antrag

    | Die 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 Anm. Abs. 1 Nr. 2 RVG VV entsteht auch, wenn die Entscheidung nach § 331 Abs. 3 ZPO ohne einen entsprechenden (Prozess-)Antrag des Klägers ergeht. |