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  • 01.07.2020 · Fachbeitrag · Kostenrecht

    Bindung an die Festsetzung der Geschäftsgebühr

    | Der Anwalt ist an sein nach § 14 Abs. 1 RVG einmal ausgeübtes Ermessen bei der Bestimmung der angefallenen Gebühr im Gebührenrahmen gebunden. Eine fehlerhafte Berechnung berechtigt nicht zu einer Nachforderung, weil es sich bei der Bestimmung um ein Gestaltungsrecht handelt, das nach seiner Ausübung nicht mehr geändert oder widerrufen werden kann. |