05.09.2017 · Fachbeitrag · Kostenfestsetzung
Vorschuss ist besser als Vergütungsfestsetzung
Eine die Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG hindernde nicht-gebührenrechtliche Einwendung im Sinne von § 11 Abs. 5 S. 1 RVG ist auch gegeben, wenn der Antragsgegner einen aufrechenbaren Gegenanspruch behauptet, der aus einem Sachverhalt resultieren soll, der außerhalb des Verfahrens liegt, für das die Festsetzung der Vergütung begehrt wird.
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