Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Kontokorrent

    Keine Negativzinsen für Altverträge

    | AGB einer Bank, mit denen bei Sicht-, Termin- und Festgeldeinlagen im Verhältnis zu Verbrauchern Negativzinsen eingeführt werden, sind nach § 307 BGB unwirksam, wenn davon auch Altverträge erfasst werden, die ohne eine Entgeltpflicht des Kunden geschlossen wurden. |

     

    Diese Entscheidung hat das LG Tübingen (26.1.18, 4 O 187/17, Abruf-Nr. 199665) in einem Verfahren nach dem Unterlassungsklagengesetz eines Verbrauchervereins gegen ein Kreditinstitut getroffen. Es liege ein Verstoß gegen § 307 Abs. 3 S. 1 BGB i. V. m. Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 S. 1 BGB vor, weil das Klauselwerk des Kreditinstituts es ermöglicht, auch bei vor der Einführung des Negativzinses zustande gekommenen Verträgen Negativzinsen zu verlangen. Damit weicht es in einer Weise von den für diese Verträge geltenden gesetzlichen Regelungen ab, die mit deren wesentlichen Grundgedanken nicht vereinbar ist.

     

    MERKE | Das LG hat in den Negativzinsen eine echte Preisabrede gesehen, die als solches dann der Inhaltskontrolle entzogen sind. Die Entscheidung verbietet also keine Negativzinsen für eine künftige Vereinbarung.

     
    Quelle: Ausgabe 03 / 2018 | Seite 37 | ID 45123686