04.07.2023 · Fachbeitrag · Kaufrecht
Gewährleistung für Instandhaltungsrücklage beim Immobilienkauf
Vereinbaren die Parteien eines notariellen Wohnungskaufvertrags, der Anteil an der „nach Angaben“ in näher genannter Höhe bestehenden Instandhaltungsrücklage sei „im Kaufpreis enthalten“, liegt darin keine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 1 BGB.2.
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