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  • · Fachbeitrag · Inkassokosten

    Vorgerichtliche Inanspruchnahme eines Inkassounternehmens ist sachgerecht

    von RiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz

     

    Es ist weder treuwidrig noch schikanös, zur Durchsetzung einer Forderung über 18,81 EUR die Hilfe eines Inkassounternehmens in Anspruch zu nehmen und die hierbei entstandenen Kosten ersetzt zu verlangen (LG Berlin 7.4.15, 57 S 107/14, Abruf-Nr. 144372).

     

    Entscheidungsgründe

    Die Klägerin hat Anspruch auf Erstattung von Inkassokosten in Höhe von 23,21 EUR aus § 280 Abs. 1 und 2, § 286 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 249 ff. BGB.