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  • · Fachbeitrag · Inkasso

    Abtretung von Ansprüchen aus einem Mietverhältnis an einen Inkassodienstleister

    | Der Gesetzgeber hat den Bundesländern in 2015 ermöglicht, Mietpreiserhöhungen zu begrenzen („Mietpreisbremse“). Davon haben die Länder vor allem in Ballungsgebieten Gebrauch gemacht. Hält der Vermieter sich nicht an die Mietpreisbremse, kann der Mieter Rückzahlung der überhöhten Miete verlangen. Daraus haben einige Inkassodienstleister ‒ verbrauchernah ‒ ein neues Geschäftsmodell entwickelt. Sie lassen sich die vermeintlichen Ansprüche auf Rückzahlung vom Mieter abtreten und machen diese gegenüber dem Vermieter geltend. Aber ist dies auch zulässig? Das wird kontrovers diskutiert. Die zunächst angerufenen AG hielten das Geschäftsmodell für unwirksam. Die 65. und die 66. Kammer des LG Berlin haben demgegenüber die Funktion von Inkassodienstleistern sowie ihre Stellung im System der Rechtspflege beeindruckend deutlich hervorgehoben. Allerdings hat die 67. Kammer das anders gesehen (3.7.18, 67 S 157/18, Abruf-Nr. 206047 ). |

    Sachverhalt

    Die Klägerin, ein registriertes Inkassounternehmen, bietet auf ihrer Website einen „online“ verfügbaren „Mietpreisrechner“ an. Dabei werden in standardisierter Form tatsächliche Informationen über die wertbildenden Kriterien einer Wohnung (Größe, Ausstattung, Beschaffenheit, Lage, Art) abgefragt, um über einen Datenabgleich mit dem jeweiligen Berliner Mietspiegel die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete überschlägig zu ermitteln.

     

    Daneben bietet die Klägerin an,