08.12.2016 · Fachbeitrag · Informationsbeschaffung
Möglichkeiten der Einsichtnahme ins Grundbuch
Der Gläubiger einer Wohnungseigentumsgemeinschaft kann ein berechtigtes Interesse an der Erteilung vollständiger Grundbuchauszüge der einzelnen Wohnungseigentümer haben.
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