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  • 13.08.2025 · Fachbeitrag · Haftung

    Missbräuchliche Sitzverlegung einer GmbH

    | Trotz der Regelung in § 4a GmbHG darf der Sitz einer GmbH nicht missbräuchlich gewählt werden, weil er ansonsten in entsprechender Anwendung des § 241 Nr. 3 AktG als nichtig anzusehen ist. |