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  • 12.05.2014 · Fachbeitrag · Gesellschaftsschuldner

    Immer auf die Einlage zugreifen

    | In einem Rechtsstreit um die Erfüllung einer Einlageschuld (§ 19 Abs. 1 GmbHG, § 362 BGB) ist grundsätzlich der Gesellschafter darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass die Einlage vollständig erbracht ist. |