01.02.2020 · Fachbeitrag · Gesamtschuldner
Grundsätze des Ausgleichs im Innern
Ein Gesellschafter, der – wie alle übrigen Gesellschafter – aufgrund seiner Außenhaftung vom Gesellschaftsgläubiger entsprechend seiner quotalen Haftung in Anspruch genommen worden ist, kann von der GbR nicht analog § 110 HGB die Erstattung dieses Betrags als Aufwendungsersatzanspruch verlangen, sofern ihm durch die Inanspruchnahme des Gesellschaftergläubigers kein finanzielles Sonderopfer auferlegt worden ist.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FMP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,10 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig