05.12.2023 · Fachbeitrag · Gerichtliches Mahnverfahren
Gerichtsstandswahl bei Klageerweiterung
Wählt der Kläger im Mahnbescheidsantrag ein örtlich zuständiges Gericht, ist die Gerichtsstandswahl mit Zustellung des Mahnbescheids verbindlich.
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