04.04.2019 · Fachbeitrag · Fristen
Bei Telefax-Nutzung zeitliche Reserve einplanen
Bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax muss der Absender die Belegung des Empfangsgeräts des Gerichts durch andere eingehende Sendungen – insbesondere auch in den Abend- und Nachtstunden – bedenken und zusätzlich zur eigentlichen Sendedauer eine Zeitreserve („Sicherheitszuschlag“) einplanen, um gegebenenfalls durch Wiederholung der Übermittlungsvorgänge einen Zugang des zu übersendenden Schriftsatzes bis zum Fristablauf zu gewährleisten.
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