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  • 24.10.2014 · Fachbeitrag · Flugrechte

    Vorkasse ist nicht nur sinnvoll, sondern auch zulässig

    Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Fluglinie, die die Bezahlung des Flugpreises in voller Höhe bei Buchung durch den Kunden vorgibt, verstößt nicht gegen § 309 BGB, da das Interesse der Fluglinie an einer solchen Regelung das Interesse des Kunden überwiegt.