26.03.2021 · Fachbeitrag · Fluggastrechte
Wer in der Nähe landet, hat nur begrenzte Ansprüche
So sieht es der Generalanwalt beim EuGH, der dem Fluggast nur einen Anspruch auf Übernahme der Kosten vom tatsächlichen Flughafen zum Zielflughafen zubilligt (3.12.20, C-826/19).
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