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  • 05.10.2022 · Fachbeitrag · Fluggastrechte

    Keine Ausgleichsansprüche bei Flug durch insolvente Gesellschaft

    Befördert eine Fluggesellschaft nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus Kulanz einen Passagier, der sein Flugticket vor der Insolvenzeröffnung bezahlt hat, besteht kein Ausgleichsanspruch nach der EU-Fluggastrechte-VO, wenn es dann zu Verzögerungen, Verschiebungen und/oder Verspätungen kommt.