12.05.2025 · Fachbeitrag · Fluggastrechte
Entschädigung bei geschenkter Reise
| Art. 2 Buchst. g und Art. 3 Abs. 2 Buchst. a der VO (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen sind so auszulegen, dass eine Bordkarte einen „anderen Beleg“ i. S. d. erstgenannten Bestimmung darstellen kann, aus dem hervorgeht, dass die Buchung vom Luftfahrtunternehmen oder Reiseunternehmen akzeptiert und registriert wurde, sodass davon auszugehen ist, dass ein Fluggast, der über eine Bordkarte verfügt, eine „bestätigte Buchung“ i. S. d. der letztgenannten Bestimmung für den betreffenden Flug hat, wenn kein außergewöhnlicher Umstand nachgewiesen wird. |
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