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  • 06.01.2022 · Fachbeitrag · Fluggastrechte

    Auch beim Firmentarif gibt es eine Entschädigung

    Die Inanspruchnahme eines ermäßigten Firmentarifs bei der Buchung von Flügen hindert Ausgleichsansprüche nach der FluggastrechteVO nicht. Die Flüge sind in diesem Fall nicht nach Art. 3 Abs. 3 S. 1 FluggastrechteVO aus deren Anwendungsbereich ausgenommen.