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  • 23.10.2017 · Fachbeitrag · Fluggastrechte

    Anspruchsumfang bei Anschlussflügen

    | Bei Ansprüchen auf Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen ist der Begriff „Entfernung“ im Fall von Flugverbindungen mit Anschlussflügen dahin auszulegen, dass nur die Entfernung zwischen dem Ort des ersten Abflugs und dem Endziel maßgeblich ist. Sie ist nach der Großkreismethode zu ermitteln. |