Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 07.01.2020 · Fachbeitrag · Erbrecht

    Wer voreilig die Erbschaft ausschlägt, den bestraft das Leben

    | Beruht die Entscheidung des Sohnes und einzigen gesetzlichen Erben, die Erbschaft auszuschlagen, auf bewusst ungesicherter, also spekulativer Grundlage, berechtigt eine sich später herausstellende Werthaltigkeit des Erbes mangels eines rechtlich relevanten Irrtums (bloßer Motivirrtum) den Ausschlagenden nicht dazu, seine Erklärung anzufechten. |