12.05.2026 · Fachbeitrag · Erbrecht
Nachweis der Erbfolge im Grundbuchrecht
Sind in einer öffentlich beurkundeten letztwilligen Verfügung als Erben oder Nacherben eingesetzte Abkömmlinge namentlich nicht benannt, kann der Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt durch Personenstandsurkunden geführt werden.
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